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Haselbach 12, 73488 Ellenberg - Haselbach
entspannen · durchatmen · erholen
Campingplatz Sonneneck am Haselbachsee
Direkt am Wasser
Eigener Badestrand mit Badeinsel
Bootssteg & Steganlage
Segeln und Wassersport am Haselbachsee
Familienfreundlich
Grillplatz · Spielplatz · Sanitäranlagen mit Babybad
Sitzen im Grünen
Gemütliche Außenbereiche an der Rezeption
Segelregatten
Live miterleben am Haselbachsee
Winter-Impressionen
Ruhe und Schnee am See
Jetzt buchen

FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen zu Aufenthalt, Reservierung und Ausstattung. Sollte etwas fehlen — schreiben Sie uns einfach.

Allgemein

Was für ein Platz seid ihr?

Der Campingplatz Sonneneck liegt direkt am Haselbachsee im Ellwanger Seenland — an einem sonnigen Südhang mit eigenem Badestrand. Wir haben Plätze für Feriengäste und Dauercamper.

Wann ist Saison?

Der Platz ist jährlich vom 1. April bis 4. Oktober geöffnet — in der übrigen Zeit bleibt die Nutzung den Dauercampern vorbehalten. Im Winter ist das Wasser abgestellt, Begehen und Befahren erfolgen auf eigene Gefahr. Details stehen in der Campingordnung.

Wie kann ich buchen?

Am einfachsten über unsere Kontaktformular. Alternativ telefonisch unter 07965 / 2359 oder per E-Mail an kontakt@sonneneck.camp.

Sind Hunde erlaubt?

Ja, Hunde sind bei uns willkommen (gegen kleine Gebühr, siehe Preise). Auf dem Platz gilt Leinenpflicht, das Ausführen hat außerhalb des Platzes zu erfolgen. Hinterlassenschaften — auch vor der Schranke — bitte sofort mit der Hygienetüte entfernen.

Bekomme ich einen gedruckten Prospekt?

Aus Umweltschutzgründen verschicken wir bei Online-Anfragen keine gedruckten Prospekte mehr — alle Informationen finden Sie hier auf der Website und in unseren Downloads. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, rufen Sie uns einfach an unter 07965 / 2359 — dann schicken wir Ihnen gerne einen Prospekt per Post zu.

Anreise & Aufenthalt

Bis wann muss ich am Abreisetag den Platz räumen?

Bitte räumen Sie den Stellplatz bis 14:00 Uhr und stellen Ihr Auto außerhalb der Schranke ab. Den restlichen Tag dürfen Sie gerne noch auf dem Platz verbringen; bei späterem Verlassen berechnen wir eine weitere Nacht.

Wann ist die Rezeption besetzt?

Die aktuellen Zeiten stehen immer oben auf unserer Kontaktseite — dort pflegen wir Rezeption, Schranke und Ruhezeiten zentral. In der Winterpause sind wir nur samstags von 11:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.

Preise & Bezahlung

Was ist im Übernachtungspreis enthalten?

Wasser, Warmdusche und die Hausmüllentsorgung sind im Preis enthalten. Strom wird pauschal pro Nacht berechnet. Alle Positionen im Einzelnen finden Sie auf der Seite Preise.

Muss ich fürs Duschen extra bezahlen?

Nein. Warmwasser und Duschen sind im Übernachtungspreis enthalten — Sie brauchen keine Duschmarken.

Wie wird der Strom abgerechnet?

Feriengäste zahlen eine Strompauschale pro Nacht (siehe Preise). Dauercamper rechnen nach tatsächlichem Verbrauch über den eigenen Zähler ab — die Preise dazu stehen unter Preise für Dauercamper.

Gibt es einen Rabatt bei längerem Aufenthalt?

Ja — ab 10 Nächten Aufenthalt gewähren wir 10 % Ermäßigung.

Wird eine Kurtaxe erhoben?

Nein. Bei uns fällt keine Kurtaxe und kein Kurbeitrag an — es gilt der Preis laut Preisliste.

Ferien & See

Kann ich am See baden?

Ja — der Haselbachsee hat einen eigenen Badestrand mit Badewiese und Badeinsel, direkt am Platz. Der Zugang ist für unsere Gäste kostenlos. Baden auf eigene Gefahr — eine Aufsicht gibt es nicht.

Kann ich mein Boot mitbringen?

Ja. Eine Slipanlage ist vorhanden. Erlaubt sind Segelboote, Ruderboote und SUPs — keine Motorboote.

Gibt es WLAN?

Ja, wir haben ein eigenes WLAN-Netz auf dem Platz — Details siehe WLAN. Die Zugangsdaten erhalten Sie an der Rezeption. Das WLAN ist ein kostenloser Service für unsere Gäste (kein öffentlicher Telekommunikationsdienst) — Verfügbarkeit und Geschwindigkeit werden nicht garantiert.

Was gibt es für Kinder?

Spielplatz mit Spielschiff und Spielhäuschen, dazu Sandstrand mit Badeinsel direkt am See. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr — Eltern haften für ihre Kinder.

Service & Ausstattung

Gibt es Gasflaschen am Platz?

Ja, an der Rezeption gibt es einen Gasflaschen-Tauschservice.

Wie ist die Bus-Anbindung an den Platz?

Die Bushaltestelle „Häsle/Haselbach" liegt direkt in unserem Weiler Haselbach. Sie wird von der Linie 7867/1 OstalbMobil (Ellenberg – Georgenstadt – Eiberg) bedient — Verbindungen am besten über bwegt.de suchen. Am Wochenende und an Feiertagen fährt der Bus nur eingeschränkt.

Gibt es morgens frische Brötchen?

Ja. Sie können Brötchen und Backwaren bequem online vorbestellen — bis 18:00 Uhr für den nächsten Morgen. Die Abholung und Barzahlung erfolgt ab 8:30 Uhr an der Rezeption. Den Zugang zur Vorbestellung erhalten Sie an der Rezeption.

Gibt es eine Waschmaschine und einen Trockner?

Ja, beides steht Ihnen zur Verfügung. Die passenden Wertmarken erhalten Sie an der Rezeption, den aktuellen Preis je Waschgang finden Sie unter Preise.

Platzregeln

Welche Ruhezeiten gelten?

Mittagsruhe 12–14 Uhr, Nachtruhe 22:30–7 Uhr. Während der Ruhezeiten dürfen keine Fahrzeuge den Platz befahren. Details stehen in der Campingordnung.

Wie schnell darf ich auf dem Platz fahren?

Schritttempo, maximal 5 km/h — auf dem ganzen Gelände gilt die StVO. Fahrzeuge bitte auf dem Stellplatz abstellen, nicht auf oder neben den Wegen parken.

Darf ich Besuch empfangen?

Gerne — Besucher bitte an der Rezeption anmelden. Tagesbesucher berechnen wir mit 3,00 € pro Person, für regelmäßig mitnutzende weitere Familien gibt es die Besucherpauschale (100,00 € pro Jahr).

Darf ich auf dem Platz grillen?

Grillen mit Holzkohle- oder Gasgrill ist erlaubt — bitte mit Abstand zu Zelten und Hecken und niemals unbeaufsichtigt. Offene Feuer sind nicht gestattet.

Wie ist die Müllentsorgung?

Hausmüll gehört in die vorgesehenen Behälter auf unserem eingezäunten Müllentsorgungsplatz — der Schlüssel vom Sanitärgebäude passt auch hier. Entsorgt werden darf ausschließlich Hausmüll, der während des Aufenthalts auf dem Platz entsteht.

Wird der Platz videoüberwacht?

Teilbereiche des Geländes werden zur Wahrnehmung des Hausrechts mit Videokameras überwacht. Die Aufzeichnungen werden periodisch automatisch gelöscht und nur bei rechtlicher Verpflichtung an Dritte weitergegeben.

Übernehmt ihr Haftung bei Sturm, Hagel oder Hochwasser?

Nein — das Campen geschieht auf eigene Gefahr. Für Stromausfälle, Sturm- und Wetterschäden, Hochwasser sowie Blitz- und Hagelschäden übernehmen wir keine Haftung. In den Wintermonaten erfolgt das Begehen und Befahren des Platzes ebenfalls auf eigene Gefahr.

Darf ich mein E-Auto an der Stromsäule laden?

Nein. Das Laden von Elektrofahrzeugen über die Stromsäulen oder Stellplatzanschlüsse würde unser Stromnetz überlasten und ist daher untersagt.

Welche Stromkabel darf ich verwenden?

Nur intakte, dreiadrige Anschlusskabel mit CEE-Stecker, mindestens IP44 (Gummischlauchleitung H07RN-F). Ab der Stromsäule sind Sie als Camper für den ordnungsgemäßen Anschluss verantwortlich.

Dürfen Kinder allein campen?

Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten campen. Bei 14- bis 17-Jährigen gilt die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

Dauercamping

Die folgenden Fragen betreffen nur unsere Dauercamper.

Habt ihr freie Dauerstellplätze?

Freie Plätze sind begehrt. Fragen Sie über das Kontaktformular an — wir melden uns, sobald ein passender Platz frei wird. Angebote von Dauercampern finden Sie auch unter Kleinanzeigen.

Was kostet ein Dauerstellplatz?

Die aktuellen Konditionen mit Rechenbeispiel finden Sie unter Preise für Dauercamper.

Wie läuft der Mietvertrag?

Das Mietjahr läuft vom 1. April bis 31. März. Die Jahresmiete ist zum 1. April fällig. Das Mietverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Wer ist in der Platzmiete enthalten?

Eine Familie mit den im Hausstand lebenden Kindern bzw. Personen. Für jede weitere Familie, die den Platz mitnutzen möchte, bieten wir eine Besucherpauschale von 100,00 € pro Jahr an. Tagesbesucher berechnen wir mit 3,00 € pro Person.

Was darf ich auf meinem Stellplatz aufbauen?

Feste Vorzelte und Wohnwagenüberdächer nur nach Absprache mit der Platzverwaltung — sämtliche Baumaßnahmen bitte vorher abstimmen. Das Abwasser muss an jedem Stellplatz angeschlossen sein. Anbauten müssen leicht zerlegbare Steckkonstruktionen sein, Betonfundamente und Einmauern sind unzulässig. Zäune und Einfriedungen sind nicht gestattet. Beim Bepflanzen bitte heimische Pflanzen wählen — wurzelstarke Arten, die Wege oder Leitungen schädigen können, sind unzulässig.

Welche Maße darf mein Vorzelt haben?

Maximal 6,00 m Länge × 3,00 m Tiefe × 2,60 m Höhe ab Oberkante Boden. Außen- und Dachhaut müssen aus handelsüblichen Zeltstoffen bestehen. Höchstens ein Drittel der Stellplatzfläche darf überbaut sein (Vorzelt, Vordach und Gerätezelt zusammen). Details stehen in den Bauvorschriften.

Wie hoch dürfen Hecken und Sträucher sein?

Maximal 1,60 m Höhe. Mindestabstand 0,30 m zur befestigten Straßen-/Wegekante, gemessen ab der äußersten Zweig-/Blattlinie. An Wegkreuzungen und in Sichtdreiecken (3 m × 3 m) maximal 80 cm Höhe.

Was muss ich am Platz selbst pflegen?

Rasenmähen und Heckenschnitt auf dem eigenen Stellplatz sind Sache des Mieters. Rasenmähen ist an Sonn- und Feiertagen sowie in den Ruhezeiten (12–14 Uhr und 22:30–7 Uhr) verboten. Stark verwildertes oder über die Parzelle hinauswachsendes Grün muss im Einzelfall komplett zurückgeschnitten werden.

Sind Balkonkraftwerke erlaubt?

Nur autark als Insellösung (z. B. Solarkoffer mit Batteriespeicher). Der Anschluss an das Stromnetz des Campingplatzes sowie jede Rückspeisung ist untersagt.

Wann sind Bauarbeiten erlaubt?

In den Ferien- und Urlaubszeiten sowie an verlängerten Feiertagswochenenden sind Baumaßnahmen und sonstige lärmintensive Arbeiten untersagt — ebenso in den Ruhezeiten. Größere Maßnahmen bitte vorher mit der Platzverwaltung absprechen.

Was muss ich beachten, wenn ich meinen Wohnwagen verkaufe?

Der Verkauf von Wohnwagen oder Vorzelt auf dem Platz sowie die Weitervermietung oder Übergabe von Stellplätzen ist vorab mit uns als Betreiber abzusprechen. Der Stellplatzvertrag ist persönlich — er geht beim Verkauf nicht automatisch auf den Käufer über.

Was muss ich bei der Platzaufgabe beachten?

Der Stellplatz ist in ebenem Zustand zu übergeben. Pflanzlöcher mit Humus auffüllen, Holzpodeste, Steine und Kiesschüttungen entsorgen. Andernfalls müssen wir den Platz kostenpflichtig räumen.

Darf ich meinen Stellplatz untervermieten oder gewerblich nutzen?

Nein. Der Platz darf nur für eigene Zwecke genutzt werden — keine Weitervermietung an Dritte oder Jugendliche, keine gewerbliche Nutzung. Der Freiraum am See ist Allgemeingut für alle Mieter.

Brauche ich Feuerlöscher und Rauchmelder im Wohnwagen?

Beides ist gesetzlich nicht vorgeschrieben — auch nicht für Dauercamper. ADAC und Sachverständige empfehlen aber dringend beides: mindestens einen Rauchmelder im Wohn-/Schlafbereich und einen kleinen ABC- oder Fettbrand-Löscher (1–2 kg) griffbereit in der Nähe der Tür. Die Ausstattung liegt in Ihrer Eigenverantwortung als Gast.

Wie ist das mit der Gasprüfung?

Die Gasprüfung ist alle zwei Jahre Pflicht. Wir organisieren regelmäßig Sammeltermine am Platz — die Termine stehen unter Aktuelles.