Appell an ein respektvolles Miteinander
Appell an ein respektvolles Miteinander
Liebe Gäste, wir wissen, jeder ist erschöpft, die Geduld im Umgang mit Corona ist nicht mehr die Beste, Sie wollen Urlaub machen und wir freuen uns auf Sie und die Wiedereröffnung!
ABER: Auch wir sind abhängig von politischen Vorgaben, von Rahmenkonzepten und täglich neuen Informationen zu Corona, die wir verarbeiten und auf uns anpassen müssen – um sie Ihnen auch so klar und schnell wie möglich weiterzugeben. Wir tun unser Bestes!
Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise!
Unsere Gäste dürfen anreisen, wenn sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Vollständig geimpft: Sofern sie über eine vollständige Impfung verfügen, bei der die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Ein Impfnachweis ist vorzulegen.
- Genesenennachweis: Es kann ein Genesenennachweis vorlegt werden, welcher mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist.
- Negatives Testergebnis: Es kann ein schriftlicher Nachweis über ein amtliches, negatives Testergebnis vorlegt werden. Beim Betreten des Campingplatzes darf dieser max. 24 Stunden alt sein und der Test muss während des Aufenthalts alle 3 Tage erneuert werden. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen.
Als Nachweis können folgende Dokumente genutzt werden:
- Befund eines Labors, einer Ärztin/eines Arztes oder einer Teststelle bzw. eines Testzentrums
- ärztliches Attest (sofern dieses Angaben zu Testart und Testdatum enthält)
- die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart und Test-/Meldedatum enthält)
- weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart und Test-/Meldedatum enthalten)
NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden beispielsweise:
- Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart und/oder Test-/Meldedatum enthalten
- Antikörpernachweise
- Krankheitsatteste
Als Nachweis für eine vollständige Impfung können folgende Dokumente genutzt werden:
- internationaler Impfausweis (gelbes Heft) „Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch" ODER
- weitere offiziell ausgestellte Impfbücher/Impfpässe/Impfausweise beispielsweise DDR-Impfpass oder ältere Versionen in anderen Farben ODER
- Impfbescheinigung, die Ihnen im Impfzentrum bzw. von der impfenden Stelle ausgestellt wurde (loses Blatt)
Die Testmöglichkeiten in Ellwangen finden Sie auf den Seiten des Ostalbkreises.
Das bereitgelegte Anmeldeformular muss bei der Anmeldung vollständig ausgefüllt werden (in gedruckter Form finden Sie dieses im Sanitärgebäude), um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können. Ohne Anmeldung sowie gültigen Test-, Impf-, Genesenennachweis (siehe oben) ist der Aufenthalt auf dem Campingplatz verboten.
Der geforderte Nachweis muss an die Anmeldung geheftet werden. Im Notfall kann auch eine digitale Bescheinigung geschickt werden.
Das Anmeldeformular finden Sie in unserem Download-Bereich
Maskenpflicht: Des Weiteren gilt in den Sanitäranlagen eine strenge Maskenpflicht (ab 6 Jahre). Die Maske muss den aktuellen Anforderungen genügen. Alltagsmasken, Schals oder ähnliches sind nicht zulässig und werden nicht geduldet. Auch die allseits bekannten Abstandsregeln und die Kontaktbeschränkungen sind einzuhalten.
Bitte haben Sie Verständnis für die Maßnahmen, nur so können wir einen Teil dazu beitragen, dass bald wieder Normalität in unseren Alltag einkehrt. Wir freuen uns, Sie bald begrüßen zu dürfen.
Liebe Camper,
da der Inzidenzwert in unserem Landkreis immer noch zu hoch ist, dürfen wir unseren Platz voerst nicht öffnen.
Sollte dieser Wert an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegen, tritt der Stufenplan vom 14. Mai 2021 in Kraft.
Anschließend dürfen wir unter Beachtung von verschiedenen Voraussetzungen (negativ getestet/ genesen /geimpft) unseren Campingplatz wieder öffnen.
Auch für Dauercamper sind die touristischen Übernachtungen aktuell noch nicht erlaubt.
Wir hoffen auf ein baldiges Öffnen und freuen uns schon heute auf ein Wiedersehen!
Liebe Gäste, aktuell haben wir im Ostalbkreis einen 7-Tage-Inzidenzwert von unter 100 erreicht. Sollte dieser Wert weiterhin so bleiben, dann ist ein Öffnen des Campingplatzes ab dem 29.05.2021 wieder möglich.
Wir freuen uns auf Euch.
Euer Campingteam.
Alle Frischwasserzapfstellen wurden wieder in Betrieb genommen.